Unter folgenden Links finden Sie aktuelle Informationen zum internationalen und nationalen Geschehen rund um die COVID - 19 Pandemie
Ab dem 08.04.2023 entfällt die gesetzliche Maskenpflicht in Arztpraxen.
Um bestimmte Personengruppen wie z.B. immunsupprimierte Patienten besonders zu schützen, halten wir bei Patienten mit Infektsymptomen an der Maskenpflicht fest.
Das heißt:
bei Symptomen einer Atemwegsinfektion (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen) oder Magen-/Darmbeschwerden (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) sollten Sie bitte eine FFP-2 Maske tragen!